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Liegenschaftsregister und Kataster

In Italien gibt es, abgesehen von Südtirol und vereinzelten kleineren Gebieten, kein Grundbuchsystem (sistema tavolare) - folglich ist zur Übertragung des Immobilieneigentums keine Eintragung ins Grundbuch erforderlich.

Da Grundstücksverträge aber dennoch veröffentlicht werden müssen, ist die Eintragung des Kaufvertrages in das sog. Liegenschaftsregister (Con­servatoria dei Registri Immobiliari) zwingende Voraussetzung, andernfalls entfaltet der Kaufvertrag Dritten gegenüber keine Wirkung.

Aus den Eintragungen im Liegenschaftsregister sollen die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück eindeutig hervorgehen. Aus diesem Grund werden prinzipiell alle Vorgänge des Eigentumsübergangs im Liegenschaftsregister vermerkt und die dazugehörigen Verträge oder Erbgänge verwaltet. Hierbei dürfen nur notariell beglaubigte Verträge registriert werden.

Das Kataster liefert dagegen keinerlei Informationen über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück, sondern gibt lediglich Auskunft über die technischen Daten. Hierbei wird unterschieden zwischen „Nuovo catasto terreni“ (N.C.T.), welches das Grundstück laut Flurplan registriert, und „Nuovo catasto edilizio urbano“ (N.C.E.U.), welches alle detaillierten Grundstücksdaten erfasst, unter anderem auch den Katasterertrag (rendita catastale) aus welchem der steuerlich relevante Katasterwert (valore catastale) errechnet wird.

Das Kataster differenziert die Grundstücke nach Art, Lage und Wertigkeit in verschiedene Kategorien. Diese dienen vor allem der steuerlichen Behandlung eines Grundstücks.
 

Art des Grundstücks

  • A – private Wohnstätten
  • B - öffentliche Gebäude
  • C - Gewerbeflächen
  • D - industrielle Nutzung
     

Lage des Grundstücks

  • Zone A – Altstadt/historischer Ortskern
  • Zone B - Wohngebiete außerhalb der Altstadt/des historischen Ortskerns
  • Zone C - Noch nicht erschlossene Neubaugebiete
  • Zone D - Industriegebiete
  • Zone E - Landwirtschaftliche Gebiete
  • Zone F - Gebiete für öffentliche Einrichtungen und Anlagen 
  • Zone G -unbebaubare Gebiete
  • Zone H - Natur- und Landschaftsschutzgebiete
     

Wertigkeit der Immobilie

  • A/1 - Exklusiv
  • A/2 - Bürgerlich
  • A/3 - Preiswert
  • A/4 - Einfach
  • A/5 - Sehr einfach
  • A/6 - Ländlich
  • A/7 – Kleine, freistehende Häuser
  • A/8 – Freistehende Häuser
  • A/9 - Schlösser oder Gebäude von großer, historischer oder künstlerischer Bedeutung
  • A/10 - Büroräume und Ateliers
  • A/11 - Lokaltypische Häuser
     

Die Einsicht in die Katasterdaten ist jedem gestattet und  die Katasterauszüge können beim Katasteramt angefordert werden oder aber gegen Gebühr online eingesehen werden. Aus dem Katasterauszug geht in der Regel auch der aktuelle Eigentümer des Grundstücks hervor.

 

Mit dem Kauf einer Immobilie in Italien fallen für den Käufer eine Reihe von einmaligen und jährlich wiederkehrenden Steuern und Gebühren an.

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