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Der Mietvertrag für Studenten

"Contratto per studenti universitari”

Der „contratto per studenti universitari“ ist Studenten mit Erstwohnsitz (residenza) in einem anderen Ort vorbehalten und hat eine Laufzeit (decorrenza) von sechs bis 36 Monaten. Diese Art von Vertrag kann sowohl von einzelnen Studenten, als auch von Studentengruppen oder aber dem Amt für Hochschulförderung abgeschlossen werden.

Auch bei diesem Vertrag wird der Mietzins (canone d’affito) zwischen den Parteien und unter Einhaltung kommunal festgelegter Minimal- und Maximalwerte vereinbart.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Mietverhältnis automatisch (tacito rinnovo) insofern dieses nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (termine di preavviso) beendet wird. Voraussetzung für die Verlängerung ist stets die Einschreibung (iscrizione) in einen Studiengang (corso di laurea) an einer lokalen Universität. Bei Vorliegen von „schwerwiegenden Gründen“ (gravi motivi) kann der Mietvertrag von Seiten des Mieters (conduttore/locatario) jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigunsfrist beendet werden. Wurde der Vertrag von einer Gruppe von Studenten unterzeichnet, so betrifft die Kündigung immer nur den einzelnen Studenten und nicht die gesamte Gruppe.

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