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Versicherungsmöglichkeiten bei Abschluss eines Darlehens


Lebensversicherung

Eine Versicherungspolice, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehens (mutuo) steht, ist die Lebensversicherung (polizza vita), die die Bank im Falle eines Ablebens des Darlehensnehmers (mutuatario) schützt. Zwar können auch die eventuellen Erben (l’erede) das Eigentum übernehmen und das Darlehen weiterzahlen, mit einer Lebensversicherung werden jedoch die Forderungen der Bank umgehend zurückerstattet, so dass sie eine wirksame Zusatzgarantie für die Darlehensrückzahlung (ammortamento) darstellt. Die Banken raten häufig zu einem Abschluss der Versicherung bei ihnen selbst. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen, denn diese sind oftmals teurer. Außerdem ist es möglich, dass der Käufer bereits versichert ist und seine Lebensversicherung als Garantie vorlegen kann, ohne eine weitere abschließen zu müssen.

 


Garantieversicherung

Bei Darlehen in Höhe von über 80% des Immobilienwertes verlangt die darlehensgewährende Bank vom Darlehensnehmer neben der Hypothek noch weitere Garantien, wie zum Beispiel eine Garantieversicherungspolice (polizza fideiussoria) . Mit dieser Police verpflichtet sich der Bürge (fideiussore), d.h. die Versicherungsgesellschaft (die im Allgemeinen vertraglich mit der Bank verbunden ist), bei einer Nichterfüllung (inadempiemento) des Darlehensnehmers den versicherten Betrag an das Kreditinstitut zu zahlen.  Die Höhe der Prämie und die Zahlungsmodalitäten (modalità di corresponsione) sind je nach Bank unterschiedlich, normalerweise wird der auf das Darlehen angewandte spread um 0,2 - 0,4 Prozentpunkte erhöht.

 


Von Banken geforderte Brand-/Explosionsversicherungen

Dabei handelt es sich um eine klassische Eigenheimversicherung (polizza della casa). Sie können diese bei Ihrem Versicherer abschließen und der Bank als Garantie vorlegen, die im Höchstfall auf einer vertraglichen Bindung zu ihren Gunsten im Brand-/Explosionsfall (incendio/scoppio) bestehen wird. Viele wissen jedoch nicht, dass diese „obligatorischen“ (bzw. von den Banken geforderten) Versicherungspolicen nicht die Struktur der gesamten Immobilie schützen, sondern lediglich das abgeschlossene Darlehen. Daher kann es passieren, dass der Unterschied zwischen dem Wert der Immobilie und dem gesamten Schadenspreis vom Darlehensnehmer (Eigentümer) selbst gezahlt werden muss und nicht durch die Versicherung gedeckt ist. Der Abschluss einer eigenen, nicht an die Bank gebundenen Versicherung erweist sich für den Kunden somit als vorteilhafter.

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