Finden Sie Ihre Traumimmobilie am Gardasee
Immobilientyp
Ortschaften
Allgemein
Technik
Zustand
Preis
ID
Deutschsprachige Steuerberater für Italien

ITALIEN

  • Dr. Bernhard Resch Steuerberater
    Mazziniplatz 12 - 39100 Bozen (BZ) - T  +39-0471-266316
    Zur Profilseite

     

  • Business Solutions Rag. Markus Vulkan
    Bindergasse 22 - 39100 Bozen (BZ) - T  +39-0471-327575
  • Studio Montanari    
    Via XX Settembre, 21/A - 25081 Bedizzole (BS) - T  +39-030-6871729
  • Studio Tagliaferri
    Via Bacchini Delle Palme 1 - 37016 Garda (VR) - T  +39-045-6270311
  • Studio Ghinato
    Via Valpolicella 20/A - 37124 Parona (VR) - T  +39-045-941089
  • Studio Germa
    Corso Porta Nuova 11 - 37122 Verona (VR) - T  +39-045-8000062
  • Studio Rubini & Partners
    Piazza Bra 10 - 37121 Verona (VR) - T  +39-045-8002978
  • Rose & Partner
    Piazza Sant'Ambrogio 1 - 20123 Mailand (MI) - T  +39-02-56567558
    Auch Kanzleien in Deutschland

 

 

DEUTSCHLAND

  • Rose & Partner
    • Kanzlei Berlin: Jägerstraße 59 - 10117 Berlin - T  +40-(0)30-257617980
    • Kanzlei Frankfurt am Main: Taunustor 1 - 60310 Frankfurt am Main - T  +49-(0)69-5050604770
    • Kanzlei Hamburg: Jungfernstieg 40 - 20354 Hamburg - T  +49-(0)40-41437590
    • Kanzlei München: Fürstenfelder Straße 5 - 80331 München - T  +40-(0)89-23077040
    • Auch Kanzlei in Mailand

Das italienische Immobilienrecht ist sehr komplex. Auch wenn Sie „nur“ Immobilienbesitzer in Italien sind und hier keine weiteren Einkünfte haben, ist es von Vorteil, sich einen deutschsprachigen Steuerberater zu suchen, welcher auf das italienische Steuerrecht spezialisiert ist.

 

Die Steuer ist in Italien eine Bringschuld, das heißt sie werden nicht zwingend anhand eines Steuerbescheides zur Zahlung aufgefordert, sondern müssen die anfallenden Steuern fristgerecht und in korrekter Höhe eigenverantwortlich abführen.

 

Die bei dem Erwerb einer Immobilie anfallenden Steuern werden direkt an den Notar bezahlt, hier brauchen Sie noch keine Unterstützung von einem Steuerberater. Anders sieht es jedoch bei der jährlichen Grundsteuer aus: diese Steuern müssen jährlich abgeführt werden und nicht alle Gemeinden schicken hierfür automatisch einen Steuerbescheid raus. Auch eventuellen Einnahmen durch Vermietung der eigenen Immobilie unterliegen der Steuerpflicht in Italien, genauso wie in Italien angemeldete Autos oder Boote.

 

Mehr zur Steuerpflicht in Italien finden sie hier.

Dienstleister rund um die Immobilie

Unsere neuesten Immobilien

Diese Webseite verwendet Cookies, um bestmögliche Funktionalität zu bieten. Bei Deaktivierung dieser Cookies kann es zu funktionellen Einschränkungen kommen.