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Der regulierte Mietvertrag

“Contratto di locazione a canone concordato” oder “3+2”

Der “contratto di locazione a canone concordato” ist ein sog. „regulierter Vertrag“, da hier nicht nur die Laufzeit (decorrenza) sondern auf kommunaler Ebene auch ein Minimal- bzw. Maximalwert für den Mietzins festgelegt ist.

Da diese Verträge eine Art Schutz für den Mieter (locatario/conduttore)  darstellen, werden diese, anhand von steuerlichen Vergünstigungen für den Vermieter (locatore), stark gefördert. So wird die Einkommenssteuer (imposta sul reddito) auf die Mieteinnahmen um bis zu  30% reduziert und die Gebühren für die Vertragsregistrierung werden gar um zwei Drittel verringert.

Die regulierten Verträge haben eine Laufzeit von drei Jahren mit automatischer Verlängerung (tacito rinnovo) um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf von dann insgesamt fünf Jahren kann das Mietverhältnis, wie auch bei den freien Verträgen, von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der sechs monatigen Kündigungsfrist beendet werden.  Auch hier gilt, die Kündigung (disdetta) muss per Einschreiben (raccomandata) erfolgen, andernfalls verlängert sich der Mietvertrag automatisch um weitere fünf Jahre. Gegen die Kündigung kann binnen 60 Tagen nach Erhalt des Einschreibens Widerspruch (ricorso) eingelegt werden, andernfalls gilt die Kündigung für akzeptiert.


Auch bei den regulierten Verträgen kann das Mietverhältnis bereits nach drei Jahren aufgelöst werden. Voraussetzung ist wiederum eine Kündigung per Einschreiben mindestens sechs Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre und unter Angabe von Gründen. Der Vermieter muss die Wohnung anschließend binnen 12 Monaten zu dem von ihm als Kündigungsgrund angegebenen Zweck nutzen bzw. zur Verfügung stellen, andernfalls hat der gekündigte Mieter das Recht auf Schadenersatz (risarcimento del danno) oder aber den Vertrag zu den alten Konditionen wieder aufzunehmen.

 

Die regulierten Mietverträge werden während der Laufzeit automatisch im jährlichen Rhythmus um den vom italienischen Statistikamt (ISTAT) festgelegten Index erhöht werden. Dieser wird zu 75% als Grundlage für die Mieterhöhung herangezogen. Weitere Änderungen der Vertragskonditionen können lediglich zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit festgelegt werden (d.h. nach fünf Jahren) und müssen per Einschreiben mitgeteilt werden.

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