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Vermittlungsagenturen für Ferienimmobilien

Wenn Sie sich nicht selbst um die regelmäßige Vermietung Ihrer Immobilie kümmern möchten oder aber nicht vor Ort wohnen und bestimmte organisatorische Arbeiten daher nicht selbst ausführen können, ist es sinnvoll, Ihre Immobilie durch eine Agentur betreuen zu lassen. Praktischerweise können Sie die Agentur so auch gleich mit den Anmeldeformalitäten der Ferienimmobilie betreuen, welche meist nur in italienischer Sprache vorliegen und für die eine italienische, zertifizierte e-Mail Adresse vorausgesetzt wird.

 

Neben zahlreichen Agenturen welche sich exklusiv auf die Vermietung und Verwaltung von Ferienwohnungen spezialisiert haben, bieten mittlerweile auch immer mehr Immobilienagenturen dies als zusätzlichen Service an. Fragen Sie einfach bei dem Makler Ihres Vertrauens nach, ob und zu welchen Konditionen er diesen Service für Sie übernehmen würde oder welche Agentur er Ihnen empfehlen kann.

 

Einige Agenturen bieten nur einen Komplettservice an und übernehmen die Vermietung Ihrer Ferienimmobilie vollständig. Sie haben den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und nur ein Vertragsverhältnis mit der Agentur besteht und nicht mit jedem einzelnen Touristen. Andere Agenturen wiederum bieten auch die Möglichkeit, nur einzelne Serviceleistungen wie zum Beispiel Reinigungsservice oder Schlüsselübergabe zu buchen.

 

Für gewöhnlich erheben die Agenturen für Ihren Service einen fixen Prozentsatz auf den Mietpreis oder einen Fixpreis auf einzeln angefragte Serviceleistungen. Unabhängig davon, welche Leistungen Sie bei der Agentur buchen, sollten Sie darauf achten, dass mit dem eingeforderten Prozentsatz oder Fixpreis alle Ansprüche der Agentur gedeckt sind und für Sie keine regelmäßigen Zusatzkosten anfallen. Überprüfen Sie auch die Storno-Regelungen. Oftmals gehen Sie bei einem Storno leer aus, die Agentur behält sich aber einen Teil der geleisteten Anzahlung ein.

 

Seit dem 01. Juni 2017 sind Vermittlungsagenturen zudem verpflichtet, die Mieteinnahmen automatisch im Namen des Immobilieneigentümers an das Finanzamt abzuführen. Da nicht oder zu spät gezahlte Steuerschulden oftmals erst Jahre später mit hohen Busgeldern und Versäumniszuschlägen geahndet werden, erkundigen Sie sich rechtzeitig ob die von ihnen ausgewählte Agentur folgenden Pflichten nachkommt:

  • Alle neuen Vertragsabschlüsse müssen an das Finanzamt übermittelt werden;
  • 21% des Mietertrages werden von der Vermittlungsagentur einbehalten und anhand des Formulars „Modello F24“ an das Finanzamt abgeführt. Hat sich der Immobilienbesitzer für die Abgeltungssteuer entschieden, sind keine weiteren Steuern zu bezahlen. Hat er sich dagegen für die Anrechnung auf die Einkommenssteuer entschieden, werden die bereits abgeführten 21% in der Steuererklärung als Anzahlung berücksichtigt;
  • Die Vermittlungsagentur muß dem Immobilienbesitzer eine Bestätigung über die bezahlten Beträge zukommen lassen.

 

Wie für alle Immobilienverträge gilt auch hier: Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, vergewissern Sie sich, dass Sie den gesamten Inhalt des Vertrages vollständig verstanden haben, vor allem wenn es sich um Verträge in italienischer Sprache handelt. Ist Letzteres der Fall, so sollten Sie diesen auf jeden Fall vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen oder aber gegen einen kleinen Aufpreis eine Vertragskopie in deutscher Sprache anfordern. Achten Sie darauf, dass der Vermittler dem Mieter gegenüber im eigenen Namen auftritt, so dass Sie für das später geschlossene Vertragsverhältnis zwischen Vermittlungsagentur und Mieter nicht haftbar gemacht werden können.

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