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Kommunale Grundsteuer IMU

Die jährlich anfallende, kommunale Grundsteuer auf Immobilien bestand bislang aus zwei Teilen:

  • Immobiliensteuer IMU (Imposta Municipale)
    Die  IMU ist  von allen Immobilieneigentümern zu zahlen, insofern diese die Immobilie nicht selbst bewohnen und es sich dabei nicht um ein als Luxusimmobilie kategorisiertes Objekt handelt (Katasterkategorien A1, A8 und A9).
  • Servicegebühr TASI (Tassa sui Servizi Indivisibili)
    Über die TASI haben die Gemeinden den Anwohnern die nicht teilbaren und nicht sichtbaren Serviceleistungen in Rechnung gestellt, wie zum Beispiel die Straßenbeleuchtung oder die Instandhaltung der Straßen.

 

 

Neue Regeln ab 01.01.2020

Mit in Kraft treten des Haushaltsgesetzes 2020, wurde die TASI zum 01.01.2020 abgeschafft, bzw. direkt in die IMU integriert. Die Abschaffung der TASI kommt vor allem Mietern in langfristigen Mietverträgen entgegen, denn -je nach Gemeinde- mussten diese einen Anteil von 10 bis 30 % des anfallenden Steueraufkommens übernehmen.


Durch die Abschaffung der TASI wurde der Hebesatz der IMU von bislang 7,6 ‰ auf 8,6 ‰ erhöht. Die Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, den Hebesatz um weitere 2,8 ‰ auf ein Maximum von 11,4 ‰ anzuheben. Neu ist jedoch, das die Gemeinden ab sofort auch die Möglichkeit haben den Hebesatz für die IMU beliebig zu reduzieren, und sogar komplett zu eliminieren.

 

 

Berechnung

Bemessungsgrundlage der IMU ist der Katasterertrag der Immobilie (zu finden auf dem Kaufvertrag oder dem Katasterauszug). Dieser wird um einen Aufwertungsfaktor von 5% und einen Multiplikator zur Angleichung korrigiert. Der Angleichungsmultiplikator variiert je nach Immobilientyp:

  • 160 für Immobilien zur privaten Nutzung (Kat. A1-A9; A11; C2-C7
  • 140 für Werkstätten (Kat. B1-B8; C3-C5)
  • 80 für Bürogebäude (Kat. A10; D5)
  • 65 für Lagerhallen, Industriegebäude und Hotels (Kat. D1-D4; D6-D10)
  • 55 für Ladenflächen (Kat. C1)

 

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Beispiel
Katasterertrag x 1,05 (Aufwertungsfaktor von 5 %)
Ergebnis x 160 (Angleichungsmultiplikator für Immobilien zur privaten Nutzung)
Ergebnis x Steuersatz (z.B. 8,6 ‰)
Ergebnis (abzgl. eventueller Steuerersparnisse) = zu zahlende Grundsteuer

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Bei landwirtschaftlichen Grundstücken dient dagegen der Besitzertrag als Bemessungsgrundlage welcher um einem Aufwertungsfaktor von 25 % und die folgenden Angleichungsmultiplikatoren korrigiert wird:

  •   75 für landwirtschaftliche Grundstücke von eingetragenen Landwirten
  • 135 für alle anderen landwirtschaftliche Grundstücke

 

 

Bezahlung

Die IMU ist auf zwei Raten zum 16. Juni und zum 16. Dezember zur Zahlung fällig. Für gewöhnlich erhalten Immobilieneigentümer vor den jeweiligen Fälligkeiten ein Schreiben von der Gemeinde, in welchem sowohl die genaue Höhe der IMU als auch die diversen Zahlungsmöglichkeiten angeführt sind. Wenn Sie Ihre Gardasee-Immobilie nur als Ferienobjekt nutzen denken Sie daran, bei der Gemeinde Ihre Heimatadresse zu hinterlegen, so dass alle Schreiben direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden und Sie rechtzeitig über alle Fristen informiert werden. Mittlerweile kann die IMU auch problemlos per Banküberweisung an die Gemeinde beglichen werden.

 


In Italien ist es dagegen eher üblich, Steuern per Banküberweisung durch das sogenannte „Modulo F24“ zu begleichen oder aber über einen Zahlschein bei der Post welcher als Print- und Onlineversion erhältlich ist. Mit dem Modulo F24 kann die Gemeindesteuer auch für mehrere Immobilien aus unterschiedlichen Gemeinden gleichzeitig beglichen werden, mit dem Zahlschein bei der Post oder der heimischen Banküberweisung muss dagegen für jede Gemeinde ein separater Zahlschein ausgefüllt- bzw. eine separate Überweisung veranlasst werden. Bei allen Zahlungsmethoden gilt es, die Cent-Beträge auf den Euro aufzurunden, dies ist auf dem Zahlschein - dank vorausgefüllter Nachkommastellen - vereinfacht.

 

 

 

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