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Architekt und "Geometra"

Der Architekt

Die Hauptfunktion des Architekten liegt auch in Italien in dem Entwurf und der Planung von Bauwerken anhand von Skizzen, Zeichnungen und Modellen. Dabei muß neben der ästhetischen Gestaltung, der Funktion und der technischen Konstruktion vor allem auf eine möglichst harmonischen Einbettung in die Umgebung geachtet werden. Oftmals übernimmt der Architekt auch die Aufgabe des Bauleiters, erstellt Leistungsverzeichnisse der erforderlichen Eingriffe und Materialien, koordiniert Handwerker, verhandelt mit Ämtern und Baufachleuten und informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Baufortschritt.

 

 

Der "Geometra"

Das Berufsbild des „Geometra“ ist einzigartig in Italien, da es dieses so in keinem anderen europäischen Land gibt. Wörtlich übersetzt bedeutet Geometra „Landvermesser“, allerdings wird diese Übersetzung dem umfassenden Berufsbild in keinster Weise gerecht, denn der Geometra ist viel mehr als das: Er ist ein Fachmann dessen Arbeitsspektrum eine Kombination aus Architekt, Bauleiter, Ingenieur, Gutachter und eben Vermessungstechniker ist.

 

Der Geometer kann für Sie also nicht nur während des Immobilienerwerbs in seiner Aufgabe als Gutachter nützlich sein, sondern vor allem im Zuge von Bau- und Renovierungsarbeiten. Der Geometra übernimmt in diesem Fall die Bauleitung, koordiniert Handwerker, erledigt alle bürokratischen Arbeiten und hält Sie über den Baufortschritt auf dem Laufenden. Kurzum, er wird während der gesamten Bau- bzw. Umbauphase zu Ihrer rechten Hand und sein Einsatz ist meist unverzichtbar, vor allem wenn Sie selbst nicht täglich vor Ort sein können. Dabei ist es von Vorteil einen lokal ansässigen Geometra auszuwählen, denn dieser kennt die örtlichen Gegebenheiten und - was oft noch wichtiger ist - die richtigen Ansprechpartner in den lokalen Ämtern.

 

Zu dem umfangreichen Tätigkeitsfeld des Geometra gehören zum Beispiel:

  • Vermessung von Grundstücken und Bauwerken
  • Erstellung von Geländeaufnahmen
  • Auswertung von Luftaufnahmen
  • Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen
  • Führung von Bauverhandlungen und Kontrolle der Baudurchführung
  • Erstellung von Teilungsplänen für das Grundbuch- und Katasteramt
  • Ausarbeitung von Planungsgrundlagen für Bebauungs- und Zonenpläne
  • Entwurf und Planung für Hoch- und Tiefbauten im Rahmen ihrer Zuständigkeit
  • Sicherheitskoordination
  • Brandschutz
  • Klimahausberechnungen
  • Technische Gutachten
  • Schadensschätzungen
  • u.v.m.

 

 

Kosten

Der Kostenaufwand für den Architekt oder Geometra ist je nach Arbeitseinsatz und Umfang sehr variabel, daher ist es nicht möglich eine pauschale Aussage zu treffen. Beide Berufsgruppen unterliegen zudem unterschiedlichen Tarifrichtlinien, so dass die anfallenden Kosten für ein und dieselbe Tätigkeit sehr unterschiedlich ausfallen können.

 

Wichtig ist zu wissen, dass sowohl Architekt als auch Geometra nach italienischem Recht dazu ermächtigt sind, Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen, da diese Arbeiten in die sogenannte „Planungsphase“ fallen. Erkundigen Sie sich daher gleich zu Beginn über die anfallenden Kosten und vereinbaren Sie im Idealfall einen Fixpreis welcher auch die Anzahl an Entwürfen und Varianten beinhaltet. Denken Sie daran, dass der Architekt/Geometra auch bei einem letztendlich nicht genehmigten (oder aus anderen Gründen nicht realisiertem) Bau- bzw. Umbauprojekt Anspruch auf sein Honorar für die bis dato geleisteten Arbeiten hat.

 

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