Die zusätzliche Steuerabgabe auf Luxusgüter wurde im Jahre 2011 im Zuge von Mario Montis Rettungsplan „Salva Italia“ eingeführt. Von der sogenannten Luxussteuer betroffen sind Autos über 185 kW, Boote mit einer Länge von über 14 Metern und Luftfahrzeuge aller Art.
Wichtig
Die Steuer wird nur fällig, wenn Autos, Boote und Luftfahrzeuge in Italien angemeldet sind. Wird die Steuer verspätet, nur teilweise oder gar nicht bezahlt, wird zusätzlich eine Strafe in Höhe von 30% des geforderten Betrages fällig.
Die in Italien als „Superbollo“ betitelte zusätzliche Steuerabgabe auf Autos wurde im Juli 2011 erstmals eingeführt. Damals wurden alle Fahrzeughalter von PKWs mit mehr als 225 kW zur Kasse gebeten. Zum 01. Januar 2012 wurde die Bemessungsgrenze auf 185 kW herabgesetzt. Pro zusätzlichem kW werden 20 Euro Steuerabgabe fällig.
Es gelten folgende Nachlässe:
Bereits im Mai 2011 wurde die Luxussteuer auf Boote eingeführt und war damals schon für Boote ab einer Länge von mehr als 10 Metern gültig. Zur Förderung der Bootsbranche wurde im Juni 2013 im Zuge des Gesetzentwurfs "Decreto del Fare" die Luxussteuer auf Boote gesenkt, so dass derzeit nur Boote ab einer Länge von über 14 Metern steuerpflichtig sind. Zudem wurde der Steuersatz für alle Boote zwischen 14 und 20 Metern länge halbiert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Steuer für Flugzeuge beläuft sich dagegen auf 0,75 Euro pro Kilo bis zu einem Gesamtgewicht von 1.000 kg. Diese erhöht sich auf bis zu 7,60 Euro pro Kilo für Flugzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 10 Tonnen. Für Hubschrauber sind diese Werte gar um 50% höher! Segelflieger, Motorsegelflugzeuge, Tragschrauber und Heißluftballons dagegen bezahlen eine fixe Steuer von 450 Euro pro Jahr.